Allgemeine Geschäftsbedingungen


Gültigkeit

Für sämtliche Verkäufe gelten ausnahmslos unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen. Aufträge und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung gültig. Den Einkaufsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen.

Angebot und Vertragsabschluss

Angebote sind stets freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich befristet sind. Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei bestätigten Aufträgen sind die Preise fest, wir behalten uns jedoch vor, bei Preissteigerungen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Steuererhöhungen, Lohnerhöhungen, Preisänderungen seitens unserer Vorlieferanten), den Preis entsprechend anzupassen. Kostenvoranschläge für Sonderanfertigungen und Reparaturarbeiten sind stets unverbindlich. Technische Änderungen vorbehalten. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung zustande.

Versand

Soweit vom Besteller keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versandweg in der üblichen Verpackung. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers.

Lieferungen erfolgen unfrei. Der Versandweg steht uns frei. Bei Sonderwünschen, z.B. Expresssendungen, Eilgut usw. gehen auch die Mehrkosten zu Lasten des Empfängers. Die Ware wird stets auf Gefahr des Abnehmers zum Versand gebracht. Bei Transportschaden muss der Empfänger eine Tatbestandsaufnahme bei dem jeweiligen Transportführer beantragen.

Preise

Alle Preise von der Rehatec GmbH verstehen sich ab Werk ausschließlich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer, öffentlichen Lasten und Abgaben, wie etwaiger Zölle sowie die Versicherungs-und Verpackungskosten, die gesondert berechnet werden.

Mindermengenzuschlag Bei Kleinaufträgen wird pro Auftrag ein Mindermengenzuschlag pauschal von 15,00 Euro bei einem Netto-Warenwert unter 50,00 Euro für Verwaltungskosten zusätzlich berechnet.

Lieferfristen

Die angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich. Ihre Überschreitung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt des Vertrages. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen. Die Rehatec GmbH kann aus begründetem Anlass Teillieferungen vornehmen.

Fehlbestellungen / Warenrücksendungen

Fehlbestellungen werden nur zurückgenommen, wenn wir sie verschuldet haben und die Ware sich in einwandfreiem Zustand befindet. Sofern im Einzelfall Fehlbe- stellungen oder Warenrücksendungen aus Kulanz angenommen werden, so ist folgendes zu beachten:

  1. Artikelnummer, Artikelbezeichnung, Lieferscheindatum-und Nummer, sowie Rechnungsnummer sind anzugeben.
  2. Die Rücksendung hat frei zu erfolgen.
  3. Die Ware muss der im Lieferschein aufgeführten Artikelnummer(n) entsprechen. Keinesfalls werden von einem Artikel entfernte Einzelteile zurückgenommen.
  4. Die zurückgesandte Ware hat sich in einwandfreiem Zustand zu befinden.
  5. Für die Zurücknahme werden Bearbeitungsgebühren in Höhe von 10% des Nettowarenwertes, zumindest jedoch € 35.- berechnet. Lieferungen, die länger als 3 Monate zurückliegen, sowie Nähteile und Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen. Als Nachweis dient eine Kopie des Lieferscheins oder der Rechnung.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse. Bei Zahlungseingang binnen 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto, wenn sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus früheren Leistungen erfüllt sind. Wird die 30-tägige Zahlungsfrist überschritten, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Der Zinssatz liegt bei marktüblichen Zinsen der Großbanken. Lieferung gegen Nachnahme behalten wir uns ausdrücklich vor.

Gewährleistung und Mängelrügen

Der Verkäufer haftet unter Ausschluss weiterer Ansprüche für Mängel der Ware in der Weise, dass er alle diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder nach seiner Wahl neu zu liefern hat, die innerhalb von 6 Monaten, bei nachweisbaren Material -oder Arbeitsfehler schadhaft oder unbrauchbar geworden sind und als solche dem Verkäufer sofort nach Bekanntwerden des Mangels schriftlich gemeldet worden sind. Soweit längere gesetzliche Fristen einschlägig sind, wird eine Gewährleistung von 12 Monaten vereinbart. Zur Vornahme der Ersatzteillieferung hat der Besteller dem Verkäufer die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers. Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie dem Verkäufer innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt worden sind. Bei jeder Beanstandung steht der Rehatec GmbH das Recht zur Besichtigung und Prüfung des beanstandeten Liefergegenstandes zu. Dafür wird der Besteller der Rehatec GmbH die notwendige Zeit und Gelegenheit einräumen.

Die Rehatec GmbH kann von dem Besteller auch verlangen, dass er den beanstandeten Liefergegenstand an die Rehatec GmbH auf Kosten von der Rehatec GmbH zurückschickt. Erweist sich eine Mängelrüge des Bestellers als vorsätzlich oder grob fahrlässig unberechtigt, so ist er der Rehatec GmbH zum Ersatz aller in diesem Zusammenhang entstandenen Aufwendungen verpflichtet.

Die Rehatec GmbH ist berechtigt, gewährleistungspflichtige Mängel nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung des fehlerhaften Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes zu beseitigen. Übernimmt der Besteller bei einer Beanstandung eine Reparatur selbst oder versucht die Mängel selbst zu beheben ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers, werden vom Verkäufer keine Aufwandsansprüche (wie Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten) und auch keine Garantieansprüche übernommen.

Von der Ersatzpflicht sind ausgeschlossen: Beschädigungen, welche durch natürlichen Verschleiß, fahrlässige bzw. unsachgemäße Behandlung oder gewaltsamer Beschädigung entstehen. Wandlung des Kaufvertrages, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatzansprüche aller Art sind ausgeschlossen. Die Gewährspflicht erlischt, wenn Reparaturen bzw. Veränderungen oder Ersatz einzelner Teile von anderer Seite als der Verkäuferin oder liefernden Firma vorgenommen werden.

Eigentumsvorbehalt

Für Wiederverkäufer: Die jeweils angelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Rechnungen- auch aus anderen Lieferungen - unser Eigentum. Unsere hiernach noch in unserem Eigentum verbliebene Ware darf nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußert werden. Forderungen aus dem Weiterverkauf werden an uns abgetreten. Eine Verfügung außerhalb des ordentlichen Geschäftsganges, z.B. durch Verpfändung unseres Eigentums oder uns abgetretener Forderungen sind uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

Datenspeicherung

Wir sind berechtigt, personenbezogene Daten des Bestellers zu verwerten und zu speichern. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort der Rechnungsstellung. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Heidelberg. Die Rehatec GmbH ist jedoch berechtigt, den Besteller an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).