Ihre Krankenkasse ist verpflichtet, mit Anbietern wie Sanitätshäusern und Homecareunternehmen Verträge über die Hilfsmittelversorgung zu schließen. Diese werden dann Vertragspartner Ihrer Krankenkasse. Aus dieser Gruppe können Sie wählen, von wem Sie sich beraten und beliefern lassen möchten. Sie haben also die freie Wahl unter den Vertragspartnern Ihrer Krankenkasse (§ 126 SGB V).
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