Eine Einschränkung Ihres Wahlrechts gibt es bei Ausschreibungen. Diese findet man vor allem im Bereich Inkontinenz/Stoma/Beatmung/Ernährung. Dort existiert üblicherweise nur ein Vertragspartner pro ausgeschriebenen Versorgungsbereich und pro Region/Los. Die Qualität der Hilfsmittel, notwendige Beratung, sonstige erforderliche Dienstleistungen und eine wohnortnahe Versorgung sind von der Krankenkasse und dem Gewinner der Ausschreibung sicherzustellen (§ 127 Abs. 1 SGB V).
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