Ihre Krankenkasse hat die Kosten für eine ausreichende Versorgung zu übernehmen, die wirtschaftlich, zweckmäßig und medizinisch notwendig ist, um das Versorgungsziel zu erreichen (§ 12 Abs. 1 Satz 1SGB V). Wählen Sie jedoch Leistungen, die über das Notwendige hinausgehen, haben Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten selbst zu tragen (§ 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V). Werden Sie mit zusätzlichen Kosten konfrontiert, fragen Sie genau nach und zahlen Sie nur, wenn Sie sich schriftlich einverstanden erklärt haben.
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